Der deliktische Schadenersatzanspruch des Käufers gegen einen Dritten wegen arglistiger Irreführung gem § 874 ABGB (hier: den Hersteller) fällt nicht in die Zuständigkeit der Handelsgerichte gem § 51 Abs 1 Z 1 JN, auch wenn der erwirkte Vertrag ein unternehmensbezogenes Geschäft ist.
9 Ob 84/18w