Seit dem 3. 12. 2018 gilt die Geoblocking-VO (FN ) (GB-VO). Sie soll den grenzüberschreitenden Handel fördern und sieht fallspezifisch Diskriminierungsverbote wegen der Staatsangehörigkeit, des Wohnsitzes oder des Ortes der Niederlassung vor. Der nachfolgende Beitrag gibt einen Überblick und diskutiert erste Fragen, die sich aus der VO ergeben.
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