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Kein Spätrücktritt in der Lebensversicherung vor 1997

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/69VbR 2019, 116 - 117 Heft 3 v. 10.5.2019

Das Rücktrittsrecht gem § 165a VersVG idF BGBl 1993/90 (Vertragsabschlüsse zwischen 1. 1. 1994 und 1. 1. 1997) bestand nur für Verträge mit nicht in Ö gelegenen Niederlassungen, nicht jedoch für Inlandsverträge. Mangels planwidriger Unvollständigkeit besteht auch keine Gesetzeslücke, die durch Analogie geschlossen werden könnte. Dem VN (hier: Versicherungsbeginn am 1. 12. 1996) stand daher kein Rücktrittsrecht zu, weshalb er darüber auch nicht belehrt hätte werden müssen.

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