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Rücktritt bei Online-Matratzenkauf

RechtsprechungJudikaturPetra Leupold, Beate GelbmannVbR 2019/60VbR 2019, 107 - 109 Heft 3 v. 10.5.2019

Eine Matratze, deren Schutzfolie vom Verbraucher nach der Lieferung entfernt wurde, ist keine "versiegelte Ware [...], die aus Gründen des Gesundheitsschutzes oder aus Hygienegründen nicht zur Rückgabe geeignet [ist]", iSv § 18 Abs 1 Z 5 FAGG (Art 16 lit e Verbraucherrechte-RL), sodass das Rücktrittsrecht nicht erlischt.

C-681/17slewo/Ledowski

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