Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte die gesetzlichen Voraussetzungen, nach denen die Mitteilung von Umweltinformationen unterbleiben kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 4 UIG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte die gesetzlichen Voraussetzungen, nach denen die Mitteilung von Umweltinformationen unterbleiben kann.
Rechtsgrundlagen: § 6 Abs 1 Z 4 UIG
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