Zusammenfassung: Der Beitrag von Helm fasst die Entwicklungen rund um den Gesetzesprüfungsantrag des UVS Wien zusammen, der beim VfGH im Hinblick auf die Bestimmungen § 106 und 107 StPO eingebracht wurde. Helm geht auf die Vorgeschichte, den Anlassfall und die verfassungsrechtlichen Bedenken hierbei ein und beleuchtet die vorgebrachten Eventualbegehren.
Rechtsgrundlagen: § 106 StPO; § 107 StPO; Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG