Zusammenfassung: Der UVS Tirol beschäftigte sich mit der Frage, ob der Wert, der durch Alkomaten der Fa. Draeger sofort ermittelt wird, für den Führerscheinentzug maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 FSG; § 99 Abs 1a StVO
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Zusammenfassung: Der UVS Tirol beschäftigte sich mit der Frage, ob der Wert, der durch Alkomaten der Fa. Draeger sofort ermittelt wird, für den Führerscheinentzug maßgeblich ist.
Rechtsgrundlagen: § 7 Abs 3 FSG; § 99 Abs 1a StVO
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