Zusammenfassung: Der UVS Tirol befaßte sich mit den Folgen einer Berufung gegen Zwangsstrafen bei Nichtwahrnehmung einer Ladung in einem Verwaltungsstrafverfahren und prüfte, ob die Vollstreckung einer Zwangsstrafe in einem solchen Fall rechtmäßig ist.
Rechtsgrundlagen: § 10 Abs 1 VVG
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