Zusammenfassung: Die Autorin geht in ihrem Beitrag auf das Verhältnis zwischen österreichischen Staatsbürgern und EU-Bürgern im Hinblick auf etwaige Anspruchsberechtigungen aufgrund von Sozialhilfegesetzen ein. Anhand des Wiener Sozialhilfegesetzes untersucht sie, inwieweit EU-Bürger bei Leistungen anspruchsberechtigt sind, inwieweit primärrechtliche EU-Regelungen hierbei eine Rolle spielen können. Weiters geht sie auf einschlägige EU-Richtlinien ein und prüft deren Umsetzung ins nationale Recht. Abschließend hält sie fest, daß vereinfachte Regelungen in diesem Bereich schwer realisierbar sind, da die RL 2004/38/EG einen hohen Detailierungsgrad aufweist und zahlreiche Ausnahmen vorsieht, wodurch die Arbeit der Sozialhilfebehörden in der Praxis erschwert wird.