§ 65 Abs 1 FPG
Der VwGH beschäftigte sich mit der Frage, unter welchen Voraussetzungen das Aufenthaltsverbot oder Rückkehrverbot aufgehoben werden muß und welche Gründe für die Erlassung der Verbote hierfür beachtlich sind. Er prüfte weiters, ob eine Verkürzung der Verbotsdauer durch § 65 FPG gedeckt ist.

