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§ 37 JGG

Ausgewählte Judikatur der HöchstgerichteJugendschutzUVS aktuell 2009/110UVS aktuell 2009, 87 Heft 2 v. 1.6.2009

§ 37 JGG

Der VwGH prüfte den Fall eines Jugendlichen, dem bei einer polizeilichen Vernehmung die Beiziehung einer Vertrauensperson verwehrt wurde. Der Beschwerdeführer vertrat dabei die Auffassung, daß auch andere Personen als die, die im § 37 JGG angeführt wurden, hierzu beigezogen werden können.

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