§ 76 FPG
Der VwGH prüfte den Fall eines Asylwerbers, der unmittelbare nach der Einreise in Schubhaft genommen wurde. Dieser hatte einen ordnungsgemäßen Reisepass, eine Schwester in Österreich, einen entsprechenden Asylantrag und folgte regelmäßig den Ladungen der zuständigen Asylbehörde. Die Behörde führte dagegen aus, daß er sein von Italien ausgestelltes Visum schlepperunterstützend erlangt hatte.

