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§ 9 ZustellG

Ausgewählte Judikatur der HöchstgerichteVerwaltungsverfahrenUVS aktuell 2009/101UVS aktuell 2009, 82 Heft 2 v. 1.6.2009

§ 9 ZustellG

Der VwGH prüfte die Wirksamkeit einer Zustellung an einen Vertretenen, der anstelle des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger bezeichnet wurde. Das zustellende Dokument ist danach dem Zustellungsbevollmächtigten zugekommen.

VwGH 29.1.2009, 2007/09/0227

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