§ 9 ZustellG
Der VwGH prüfte die Wirksamkeit einer Zustellung an einen Vertretenen, der anstelle des Zustellungsbevollmächtigten als Empfänger bezeichnet wurde. Das zustellende Dokument ist danach dem Zustellungsbevollmächtigten zugekommen.
VwGH 29.1.2009, 2007/09/0227

