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Geschlechtskrankheitengesetz

Ausgewählte UVS-Entscheidungen BundesrechtVerwaltungsrechtUVS aktuell 2009/9UVS aktuell 2009, 23 - 24 Heft 1 v. 1.4.2009

Zusammenfassung: Der UVS Tirol hat sich mit der Frage der gesundeitlichen Überwachung von Prostituierten zu befassen.

Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 GeschlechtskrankheitenG

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