Zusammenfassung: Der UVS Tirol hat sich mit der Frage der gesundeitlichen Überwachung von Prostituierten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 GeschlechtskrankheitenG
Schlagwörter:
Zusammenfassung: Der UVS Tirol hat sich mit der Frage der gesundeitlichen Überwachung von Prostituierten zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 12 Abs 2 GeschlechtskrankheitenG
Schlagwörter:
