Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hat sich mit der Frage der Beihilfe, Kundenkontakte sowie Verantwortlichkeit im Rahmen eines Taxigewerbes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 VStG; § 367 Z 54 GewO 1994
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hat sich mit der Frage der Beihilfe, Kundenkontakte sowie Verantwortlichkeit im Rahmen eines Taxigewerbes zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 7 VStG; § 367 Z 54 GewO 1994
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