Zusammenfassung: Der EuGH hatte mit der Auslegung des Art 54 des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens betreffend Doppelbestrafung zu befassen.
Schlagwörter:
Doppelbestrafung; ne bis in idem;
Zusammenfassung: Der EuGH hatte mit der Auslegung des Art 54 des am 19. Juni 1990 in Schengen unterzeichneten Übereinkommens betreffend Doppelbestrafung zu befassen.
Schlagwörter:
Doppelbestrafung; ne bis in idem;
