Der EuGH hatte sich mit der Reichweite des Gemeinschaftsrechts zu befassen. Inwieweit kann sich der einzelne auf europäische Grundrechte berufen? Im gegenständlichen Fall war einer Witwe die Zahlung von Ruhegeld für Hinterbliebene verweigert worden, weil sie um mehr als 15 Jahre jünger als der ehemalige Mitarbeiter war.
EuGH 23.9.2008, Rs C-427/06

