Zusammenfassung: Der UVS Tirol setzte sich mit dem Kumulationsprinzip des § 22 Abs 1 VStG im Hinblick auf das IG-L-Fahrverbot und dem Nachtfahrverbot für LKWs auseinander. Er prüfte dabei, in welchem Verhältnis die Bestimmungen des IG-L und einer Landesverordnung stehen können.
Rechtsgrundlagen: § 42 StVO; § 14 IG-L; § 22 VStG; VO LH Tirol, LGBl 91/2006

