Zusammenfassung: Der UVS setzte sich mit einer unbefugten Bauführung bei einem Gebäude auseinander und prüfte, ob auch ein Dritter, der nicht Eigentümer noch Bauberechtigter ist, nach der Tir BauO in Anspruch genommen werden kann.
Rechtsgrundlagen: § 20 Tir BauO; § 55 Tir BauO

