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Mündliche Lenkererhebung durch ausländisches Organ

KraftfahrrechtJudikaturUVS aktuell 2008/142UVS aktuell 2008, 124 Heft 3 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der UVS prüfte, ob eine mündliche Lenkererhebung iSd § 103 KFG von einem ausländischen Hilftsorgan durchgeführt werden kann.

Rechtsgrundlagen: § 103 KFG

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