§ 10 VVG; § 51 Abs 1 VStG; Art 129a Abs 1 B-VG; § 54b VStG
Der VwGH ging der Frage nach, ob der UVS zuständig ist für Berufungen gegen Vollstreckungsverfügungen bei der zwangsweisen Einbringung von Geldstrafen. Er beleuchtete dabei die verfassungsrechtlichen Vorgaben und die bisher dazu ergangene Judikatur des VfGH.

