§ 2 Abs 2 AuslBG
Der VwGH ging der Frage nach, ob Tabledance und die Tätigkeit als Animierdame in einem Club eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iSd AuslBG ist.
VwGH 6.3.2008, 2007/09/0237
§ 2 Abs 2 AuslBG
Der VwGH ging der Frage nach, ob Tabledance und die Tätigkeit als Animierdame in einem Club eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iSd AuslBG ist.
VwGH 6.3.2008, 2007/09/0237
