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Animierdamen und Tabledancerinnen gelten als beschäftigt im Sinne des AuslBG

ArbeitsrechtJudikaturUVS aktuell 2008/175UVS aktuell 2008, 138 - 139 Heft 3 v. 1.10.2008

§ 2 Abs 2 AuslBG

Der VwGH ging der Frage nach, ob Tabledance und die Tätigkeit als Animierdame in einem Club eine arbeitnehmerähnliche Tätigkeit iSd AuslBG ist.

VwGH 6.3.2008, 2007/09/0237

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