Zusammenfassung: Lehne geht in seinem Beitrag auf die Bedeutung der publizierten Rechtsdokumentation der UVS ein, die in den Ländern vom jeweiligen Vorsitzenden erstellt werden muß. Er zeigt auf, welchen Kriterien diese Dokumentation erfüllen muß und welchen Einfluß die Dokumentation auf die Anwaltschaft in der Praxis hat.
Rechtsgrundlagen: Art 129a Abs 1 Z 2 B-VG

