Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte den Umfang von Unterlagen, die einem Ansuchen gemäß § 353 GewO beigegeben werden sollen. Im Anlassfall ging es um schalltechnische Untersuchungen, die im Rahmen der Genehmigung für den Betrieb eines Kaffeehauses vorgenommen werden sollten.
Rechtsgrundlagen: § 353 GewO; § 13 AVG; § 359 GewO

