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Betriebsanlage, Öffnungszeiten, Lärm, Beilagen, Unterlagen, Mängelbehebung, schalltechnisches Projekt

GewerberechtJudikaturUVS aktuell 2008/129UVS aktuell 2008, 118 Heft 3 v. 1.10.2008

Zusammenfassung: Der UVS Steiermark prüfte den Umfang von Unterlagen, die einem Ansuchen gemäß § 353 GewO beigegeben werden sollen. Im Anlassfall ging es um schalltechnische Untersuchungen, die im Rahmen der Genehmigung für den Betrieb eines Kaffeehauses vorgenommen werden sollten.

Rechtsgrundlagen: § 353 GewO; § 13 AVG; § 359 GewO

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