Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob einem Hund durch das Einsperren in einem Kfz über einen Zeitraum von ca 2 Stunden bei 26-27° Leid zugefügt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 TierschutzG
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Zusammenfassung: Der UVS hatte zu entscheiden, ob einem Hund durch das Einsperren in einem Kfz über einen Zeitraum von ca 2 Stunden bei 26-27° Leid zugefügt wurde.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 1 TierschutzG
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