Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Abgrenzung zwischen den Gewerben " Organisation von Messen" und " Veranstaltung von Messen" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 GewO; § 366 Abs 1 GewO; § 44a VStG
Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte sich im gegenständlichen Fall mit der Abgrenzung zwischen den Gewerben " Organisation von Messen" und " Veranstaltung von Messen" zu befassen.
Rechtsgrundlagen: § 5 Abs 2 GewO; § 366 Abs 1 GewO; § 44a VStG
