Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, welcher Straftatbestand verwirklicht ist, wenn bei einem Motorfahrrad eine Erhöhung der Bauartgeschwindigkeit um 37 km/h festgestellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 2 KFG
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Zusammenfassung: Der UVS Steiermark hatte zu entscheiden, welcher Straftatbestand verwirklicht ist, wenn bei einem Motorfahrrad eine Erhöhung der Bauartgeschwindigkeit um 37 km/h festgestellt wird.
Rechtsgrundlagen: § 2 KFG
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