§ 22 StVO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Organen der Straßenaufsicht, die Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar vornehmen, den Tatbestand des § 99 Abs 3 lit a StVO erfüllt.
VwGH 30.10.2006, 2006/02/0168
§ 22 StVO
Der VwGH hatte zu entscheiden, ob das Warnen anderer Verkehrsteilnehmer vor Organen der Straßenaufsicht, die Geschwindigkeitsmessungen mittels Radar vornehmen, den Tatbestand des § 99 Abs 3 lit a StVO erfüllt.
VwGH 30.10.2006, 2006/02/0168
