Zusammenfassung: Das Fortbetriebsrecht bezüglich eines Gewerbebetriebes steht der Konkursmasse zu, die auch als Normadressat zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 4 GewO 1994
Zusammenfassung: Das Fortbetriebsrecht bezüglich eines Gewerbebetriebes steht der Konkursmasse zu, die auch als Normadressat zu qualifizieren ist.
Rechtsgrundlagen: § 360 Abs 4 GewO 1994
