Zusammenfassung: Sofern die im Supermarkt veräußerten Tagesschipässe auch zur Nutzung der Seilbahnleistungen berechtigen, benötigt das Handelsunternehmen auch die zumindest eingeschränkte Gewerbeberechtigung für das reglementierte Reisebürogewerbe.
Rechtsgrundlagen: § 359 GewO 1994

