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Ausgewählte Judikatur der Höchstgerichte - Ausländerbeschäftigung

ArbeitsrechtUVS aktuell 2006/105UVS aktuell 2006, 140 - 141 Heft 3 v. 1.9.2006

§ 28 Abs 1 AuslBG; § 8 VStG

Die Bereitstellung von Räumlichkeiten zum Wechseln der Garderobe und der Kleidungswechsel an sich zum Zweck der späteren Durchführung von Animiertätigkeiten kann nur als versuchte illegale Ausländerbeschäftigung qualifiziert werden, die jedoch straflos ist.

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