Zusammenfassung: Ein Zwischenstopp in Imst zur Umladung einer Ladung mit dem Zielort Italien rechtfertigt keine Ausnahme von der Fahrverbotsverordnung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Fahrverbot LKW Fernpass Strasse B314-V 1989
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Zusammenfassung: Ein Zwischenstopp in Imst zur Umladung einer Ladung mit dem Zielort Italien rechtfertigt keine Ausnahme von der Fahrverbotsverordnung.
Rechtsgrundlagen: § 1 Fahrverbot LKW Fernpass Strasse B314-V 1989
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