Zusammenfassung: Der UVS definiert den Aussagewert von Verkehrsregelungen mittels Lichtzeichen.
Rechtsgrundlagen: § 44b Abs 1 lit c StVO; § 57 StVO
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Zusammenfassung: Der UVS definiert den Aussagewert von Verkehrsregelungen mittels Lichtzeichen.
Rechtsgrundlagen: § 44b Abs 1 lit c StVO; § 57 StVO
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