§ 3 AuslBG; § 5 VStG; § 51f VStG; § 19 AVG
Der VwGH prüft, ob ein Irrtum über die Genehmigungspflicht der Beschäftigung von Animierdamen schuldbefreiend wirken kann und erläutert, dass das Nichterscheinen der Partei trotz einer ordnungsgemäßein Ladung keinen Hinderungsgrund für die Weiterführung der Verhandlung und die Entscheidungsfällung darstellt.

