Zusammenfassung: Bei Vorliegen der materiellen Erfordernisse einer Direktvergabe kann die Feststellung der Rechtswidrigkeit des gewählten Vergabeverfahrens beantragt werden. die Antragslegitimation setzt keine Angebotslegung voraus.
Rechtsgrundlagen: § 26 Abs 4 BVergG 2002; § 3 Abs 3 VergNaG Stmk

