§ 13 AVG; § 71 AVG
Der VwGH konkretisiert die Überprüfungspflichten des Versenders im Rahmen der e-mail-Versendung und lehnt die Vorgangsweise nach § 13 Abs 3 AVG bei unterlassener Beifügung von Beweisanträgen oder Bescheinigungsmitteln zu einem Wiedereinsetzungsantrag eines Rechtsanwalts.

