Zusammenfassung: Der Autor kommentiert die Neuerungen im Zustellrecht durch das AsylG 2005. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf einer Darstellung der Sonderregelung des § 23 Abs 3 bis 5 AsylG, der die Rahmenbedingungen für die Zustellung zurück- oder abweisender, mit einer durchsetzbaren Ausweisung in Verbindung stehenden Bescheide festlegt und auf einer Besprechung der Regelung des § 23 Abs 6 AsylG, der die Zustellungsmodalitäten im Fall der vorgetäuschten Minderjährigkeit konkretisiert.

