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Ausgewählte UVS-Entscheidungen Waffengebrauchsordnung

VerwaltungsrechtUVS aktuell 2006/31UVS aktuell 2006, 35 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Aus dem Kostenersatzantrag iSd § 79a AVG muss erkennbar sein, bzgl welcher Ausgaben Kostenersatz beantragt wird.

Rechtsgrundlagen: § 79a AVG; § 59 Abs 3 VwGG

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