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Die Bedeutung des Art 129c Abs 1 B-VG idF BGBl I 2005/100

FremdenrechtAlexander BalthasarUVS aktuell 2006, 8 - 17 Heft 1 v. 1.1.2006

Zusammenfassung: Der Autor beschreibt die Motive und die Rechtsfolgen einer im Rahmen des Fremdenrechtspaketes vorgesehenen Umgestaltung des Art 129c Abs 1 B-VG, der die Zulässigkeitsvoraussetzungen für die Einrichtung eines unabhängigen Verwaltungssenat wie auch dessen Aufgabenbereich konkretisiert. Dabei weist der Verfasser auch auf Diskrepanzen in Hinblick auf die Terminologie des AVG hin und nimmt zur Auslegung des Begriffs " Beschwerden in Asylsachen" und zur Beurteilung der Zulässigkeitsvoraussetzungen für Devolutionsanträge Stellung.

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