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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 256/2026

USt 2026, 4 Heft 256 v. 10.6.2026

Umsatzsteuer für durch das AMS finanzierte Bildungsleistungen?

Der § 34 Abs. 8 Arbeitsmarktservicegesetz fingiert, dass Beihilfen nicht als Entgelt iSd UStG gelten. Daher sind jene Tätigkeiten, die diesen Zahlungen zugrunde liegen, als nicht steuerbare Vorgänge zu beurteilen.

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