Umsatzsteuer für durch das AMS finanzierte Bildungsleistungen?
Der § 34 Abs. 8 Arbeitsmarktservicegesetz fingiert, dass Beihilfen nicht als Entgelt iSd UStG gelten. Daher sind jene Tätigkeiten, die diesen Zahlungen zugrunde liegen, als nicht steuerbare Vorgänge zu beurteilen.

