BFG vom 7.1.2026, RV/7103374/2025
Dem Erkenntnis liegt der Fall einer im Jahr 2024 gegründeten GmbH zugrunde, deren Unternehmensgegenstand im Bereich Baumeistertätigkeit sowie Immobilienhandel und -vermietung lag. Obwohl die Gesellschaft bereits 2024 im Firmenbuch eingetragen wurde, begann die tatsächliche operative Tätigkeit erst im Jänner 2025.

