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Kein Vorsteuerabzug ohne Nachweise, Heft 254/2026

USt 2026, 3 Heft 254 v. 10.4.2026

BFG vom 7.1.2026, RV/7103374/2025

Dem Erkenntnis liegt der Fall einer im Jahr 2024 gegründeten GmbH zugrunde, deren Unternehmensgegenstand im Bereich Baumeistertätigkeit sowie Immobilienhandel und -vermietung lag. Obwohl die Gesellschaft bereits 2024 im Firmenbuch eingetragen wurde, begann die tatsächliche operative Tätigkeit erst im Jänner 2025.

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