Erklärungs-, Zahlungs- und MeldepflichtenJahresumsatz 0 bis € 55.000,– (Kleinunternehmer): Keine Pflicht zur Abgabe einer UVA, keine Abgabe einer Jahreserklärung, keine USt-Zahlung (mit Ausnahmen).Jahresumsatz 0 bis € 55.000,– (Verzicht auf die Kleinunternehmerbefreiung): Keine Pflicht zur Abgabe einer UVA, jedoch Abgabe einer Jahreserklärung, Quartalszahlung der USt.

