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Kurzinformationen zur Umsatzsteuer, Heft 252/2026

USt 2026, 3 Heft 252 v. 10.2.2026

Begünstigte Luftverkehrsunternehmer

Die Lieferungen von überwiegend entgeltlich grenzüberschreitenden Luftfahrzeugen und die Lieferungen von Gegenständen für die Ausrüstung und Versorgung dieser Fahrzeuge sind gem. § 6 Abs. 1 Z 2 UStG und § 9 Abs. 2 UStG umsatzsteuerbefreit.

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