Begünstigte Luftverkehrsunternehmer
Die Lieferungen von überwiegend entgeltlich grenzüberschreitenden Luftfahrzeugen und die Lieferungen von Gegenständen für die Ausrüstung und Versorgung dieser Fahrzeuge sind gem. § 6 Abs. 1 Z 2 UStG und § 9 Abs. 2 UStG umsatzsteuerbefreit.

