BFG vom 24.10.2025, RV/3100061/2021
Sachverhalt
Gegenstand des Erkenntnisses des Bundesfinanzgerichts (BFG) ist die umsatzsteuerliche Einordnung der Bewirtschaftung eines luxuriösen Chalets in einem bekannten österreichischen Ski-Ort. Die beschwerdeführende Partei (bfP), eine GmbH, errichtete in den Jahren 2011 bis 2013 ein hochpreisiges Chalet (Errichtungskosten rund 3,5 Mio. Euro) als Superädifikat auf von einer Privatstiftung gemietetem Grund. Alleingesellschafterin der GmbH war diese Stiftung. Geschäftsführer war zugleich Stifter und Begünstigter.

