Keine Option zur USt-Pflicht
Durch das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 Teil Steuern (BGBl. I Nr. 98/2025) wird der Vorsteuerabzug bei Vermietung besonders repräsentativer Wohnimmobilien abgeschafft. Die erklärten Ziele des Gesetzgebers sind dabei die Förderung der Steuergerechtigkeit sowie die Bekämpfung des Steuer- und Zollbetrugs. Dieser Beitrag soll einen ersten Überblick über die Neuregelung vermitteln.

