BFG vom 10.11.2025, RV/2100393/2024
Strittig bei diesem Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht war die Erstattungsfähigkeit eines Steuerbetrags, der für eine Ersatzteillieferung verrechnet wurde, die die gesetzlichen Voraussetzungen einer steuerfreien ig Lieferung erfüllt hat.

