BFG vom 4.11.2025, RV/5100568/2024
Sachverhalt
Die Beschwerdeführerin (Bf) erwarb im Jahr 2023 eine landwirtschaftliche Zugmaschine auf Leasingbasis. Verkäufer war eine Genossenschaft, Leasinggeber war eine GmbH, und Leasingnehmerin war die Bf selbst. Die Rechnung über den Gesamtbetrag wurde vom Verkäufer an die Leasinggeberin ausgestellt. Die Bf scheint darin lediglich als Kunde und nicht als Rechnungsempfängerin auf.

