BFG vom 30.9.2025, RV/7105962/2018
In diesem Beschwerdeverfahren war strittig, ob nicht rückgezahlte verfallene Gesprächsguthaben bei Mobilfunkbetreibern zu einer Berichtigung der Umsatzsteuer wegen einer Änderung der Bemessungsgrundlage gem. § 16 Abs. 3 Z 2 UStG 1994 iVm § 16 Abs. 1 UStG 1994 führen oder nicht.

