BFG vom 25.8.2025, RV/7100665/2021
In dieser Entscheidung hat sich das BFG im Wesentlichen mit der Frage auseinandergesetzt, ob die im zugrundeliegenden Verfahren vorgelegten Prognoserechnungen tauglich waren, die Liebhabereivermutung bei einer kleinen Vermietung zu entkräften.

